Die Freuden des Winters bringen für Hauseigentümer auch gesetzliche Verpflichtungen mit sich. Kommt es zu Unfällen auf nicht geräumten Flächen, haftet der Eigentümer. Übertragen Sie uns Ihre Pflichten in Sachen Schneeräumung und genießen Sie den Schneefall im Winter.
Wir beobachten für Sie laufend das Wetter und planen den optimalen Einsatzablauf. Mit dem jeweils passenden Fahrzeug räumen wir vom kleinesten Gehsteig bis zum größten Firmenareal, unter anderem Parkplätze, Gehsteige, Tiefgaragen, Innenhöfe, Hauszugänge, Müllplätze, Bahnhöfe, Haltestellen, … .
Im Zuge der Räumung erfolgt eine gleichzeitige Streuung, mit Streusplitt. Am Ende der Saison wird der ausgebrachte Streusplitt von uns, ohne Zusatzkosten, mit eigenen Kehrmaschinen entfernt und anschließend fachgerecht entsorgt.
Uns liegen die Wünsche unserer Kunden sehr am Herzen. Um uns einen umfassenden Eindruck Ihrer Liegenschaft zu verschaffen, bieten wir gerne eine Begehung vor Ort an, bei der alle Details zum Winterdienst geklärt werden können.
Sollte das 4 Stunden Räumungsintervall nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Durchlaufzeit auf 2-3 Stunden.
Wir bieten Ihnen nicht nur eine Betreuung zu den gesetzlichen Zeiten von 06:00- 22:00 Uhr an, auch eine 24 Stunden Betreuung ist möglich.
Auf Wunsch des Kunden können auch alternative Auftaumittel verwendet werden, wie es z.B. bei Hubschrauberlandeplätzen oder im Gleisbereich möglicherweise notwendig ist.
Sollte der übliche vertragliche Leistungszeitraum für Sie nicht ausreichen, versuchen wir auch diesbezüglich eine Lösung für Sie zu finden.
Bei Bedarf beobachten wir bei starken Temperaturschwankungen die Eisbildung an Dachrinnen, sowie die Gefahr von Dachlawinen und Informieren unseren Auftraggeber bzw. stellen Warnstangen auf.