Häufige Fragen

Was bedeutet Haftungsübernahme durch ein Schneeräumunternehmen?

Besteht ein aufrechter Winterbetreuungsvertrag, so übernehmen wir die Haftung (Verantwortung) nach den vorgeschriebenen Gesetzen laut Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung. Sie übergeben bei Auftragsunterzeichnung und Einzahlung der Jahrespauschale Ihre gesetzliche Sorgepflicht für die vertraglich vereinbarten Flächen an die Firma City Schnee DienstleistungsgesmbH und müssen sich diesbezüglich keine Sorgen mehr machen. In der Zeit von 6.00 Uhr früh bis 22.00 Uhr abends haften wir für Vorkommnisse durch natürliche Schnee- und Eisbildung auf Ihren öffentlichen Grundstücksflächen.

Ist das Angebot mit einem einheitlichen Quadratmeterpreis berechnet?

Nein, meist besteht das Angebot aus verschiedenen Leistungspositionen (Gehsteig, Parkplatz, Müllzugang, Stufen, etc.), die mit unterschiedlichen Preisen je nach Bearbeitungsart - händisch oder maschinell – oder je nach Flächengröße gestaffelt berechnet werden.

Wer garantiert mir gute gleichbleibende Betreuungsqualität?

Hierfür gibt es ein spezielles Schulungsprogramm, welches auch durch Nachschulungen immer wieder aufgefrischt werden muss. Eigens ausgebildete Qualitätskontrollöre, deren ausschließliche Aufgabe die permanente Qualitätsüberprüfung ist, sorgen für den reibungslosen Betreuungsablauf und stehen permanent in Kontakt mit den Räumteams, den Fuhrparktechnikern und der Einsatzleitung im Büro.

Wie lange gilt ein Betreuungsvertrag? Muss ich mich jedes Jahr um eine Verlängerung kümmern?

Daueraufträge können jedes Jahr bis 30.6. von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Eventuelle Preisanpassungen werden mit der im Herbst folgenden Teilrechnung vorgeschrieben.

Ändert sich das Saisonentgelt von Jahr zu Jahr? Wie ist das mit Preiserhöhungen?

Grundsätzlich gibt es keine Preiserhöhungen. Wird am Betreuungsumfang nichts verändert, bleibt auch der Saisonpreis von Jahr zu Jahr gleich. Die Saisonfixpauschalen sind lediglich durch den Verbraucherpreisindex wertgesichert (ähnlich wie bei Versicherungen) und berücksichtigen die jährliche „Geldentwertung“ in Bezug auf die jeweilige Branche.

Wie bzw. wo kann ich meine Wünsche, Anregungen, Beschwerden einbringen?

In der Wintersaison ist unsere Telefonzentrale 24 Stunden erreichbar, wo Sie Ihre dementsprechenden Anregungen und Wünsche deponieren können. Unsere MitarbeiterInnen stehen für sämtliche fachliche Auskünfte beratend zur Verfügung und besprechen gerne Ihr Anliegen persönlich vor Ort. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail mit uns korrespondieren. Jede Beschwerde, Anregung, jeder Wunsch wird in einer Kundendatenbank registriert und garantiert prompteste, professionellste Bearbeitung – nichts kann vergessen werden! Um auch außerhalb der Bürozeiten von 8:00 – 17:00 haben wir für Sie einen Journaldienst eingerichtet, den sie wie gewohnt unter der Büronummer erreichen können.

Wie oft kommt das Schneeräumteam bei Schneefall oder Eisregen?

Das Einsatzteam fährt jede Liegenschaft so lange an bis sich die Situation wieder beruhigt hat und eine sichere Begehung der zu betreuenden Flächen wieder gewährleistet ist. Dies geschieht im Dauerschneefall laut den gesetzlichen Vorschriften bis zu dreimal täglich.

Welche Streumaterialien werden verwendet?

Im Normalfall wird Streusplitt verwendet. Das wirkungsvollste Auftaumittel ist Salz! Dieses ist jedoch aus Umweltgründen verboten und darf nur nach Aufhebung des Salzstreuverbotes in gefährlichen Situationen (z.B. Eisregen) verwendet werden.

Wie lange muss der Streusplitt liegen bleiben? Kann ich jederzeit kehren?

Nach dem Schneeräumeinsatz muss der Streusplitt liegen bleiben und darf ohne unserer Erlaubnis aus Haftungsgründen nicht entfernt werden. Sollten Sie den Wunsch haben, dass wir bei einer längeren Trockenperiode den Streusplitt zwischendurch entfernen, ist dies mit unseren BüromitarbeiterInnen abzuklären und wird gesondert verrechnet!

Wie verhalte ich mich, wenn jemand auf meiner Liegenschaft ausrutscht oder irgendwelche Beschädigungen auftreten (beschädigte Hausmauer, ...)?

Übernehmen sie wirklich die Haftung? Was bedeutet das für mich?

Kommt es dennoch zu einem Unfall auf Ihrer Liegenschaft, so ersuchen wir um unverzügliche Kontaktaufnahme mit unserem Büro, damit weitere Unfälle vermieden werden können. Ein Schadensanalyseprozess wird sofort in Gang gesetzt. Unsere Abteilung für Schadensabwicklung, erreichbar unter 0732/671919 oder schaden@cityschnee.at, übernimmt sofort alle notwendigen Schritte.